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Für:
  • Bürger
  • Organisation
  • Sachverständige
  • Rechtsanwalt

Möchten Sie ein Dokument in ein bestehendes Verfahren einbringen? Oder möchten Sie ein neues Verfahren einleiten? Das können Sie ganz einfach auf Just-on-web tun. Diese Plattform bündelt alle Online-Dienste des FÖD Justiz.

 

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Dokumente hinterlegen

Was können Sie hier tun?

Dokumente in ein bestehendes Verfahren einbringen

Möchten Sie zusätzliche Informationen in ein bestehendes Zivilverfahren (es handelt sich um ein Verfahren zwischen zwei Bürgern) einbringen? Identifizieren Sie Ihr Gerichtsverfahren online anhand der bekannten Listennummer, wählen Sie die zuständige Einheit und den Ort aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.

 

Als Bürger, Unternehmen oder Anwalt können Sie noch nicht bei jedem Gericht Dokumente digital einreichen. Prüfen Sie, ob dies bei Ihrem Gericht bereits möglich ist.

Bitte beachten! Bevor Sie eine gebührenpflichtige Urkunde hinterlegen, müssen Sie einen Nachweis über die vorherige Zahlung des Beitrags an den Fonds für den weiterführenden juristischen Beistand hinzufügen. Ohne diesen Nachweis ist Ihre gebührenpflichtige Urkunde nicht gültig und wird daher nicht bearbeitet. Prüfen Sie hier, ob Sie für eine Befreiung in Frage kommen. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt es sich, zuerst den zu zahlenden Betrag (26 Euro) zu überweisen. Sie können die Zahlung über das spezifische Konto des Gerichtshofs oder des Gerichts vornehmen. Danach können Sie die Urkunde hier hinterlegen.


Ein neues Gerichtsverfahren einleiten

Möchten Sie ein neues Gerichtsverfahren einleiten? Bei einem neuen Gerichtsverfahren senden Sie die einleitende Urkunde unter der spezifischen Listennummer des Gerichts oder Gerichtshofs, bei dem Sie die Akte einreichen.

 

Als Bürger, Unternehmen oder Anwalt können Sie noch nicht bei jedem Gericht Dokumente digital einreichen. Prüfen Sie, ob dies bei Ihrem Gericht bereits möglich ist.

Bitte beachten! Bevor Sie eine gebührenpflichtige Urkunde hinterlegen, müssen Sie einen Nachweis über die vorherige Zahlung des Beitrags an den Fonds für den weiterführenden juristischen Beistand hinzufügen. Ohne diesen Nachweis ist Ihre gebührenpflichtige Urkunde nicht gültig und wird daher nicht bearbeitet. Prüfen Sie hier, ob Sie für eine Befreiung in Frage kommen. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt es sich, zuerst den zu zahlenden Betrag (26 Euro) zu überweisen. Sie können die Zahlung über das spezifische Konto des Gerichtshofs oder des Gerichts vornehmen. Danach können Sie die Urkunde hier hinterlegen.