Offizielle informationen und dienste: www.belgium.be www.belgium.be

Ihre Gerichtsakte oder verkündete Urteile einsehen

Für:
  • Bürger
  • Rechtsanwalt

Möchten Sie Ihre Gerichtsakte beim Untersuchungsrichter oder beim Strafgericht einsehen? Geben Sie Ihr Aktenzeichen und die Angaben zum zuständigen Gericht an und beantragen Sie problemlos Einsicht in Ihre Akte. Nach der Genehmigung durch die Kanzlei können Sie Ihre Akte einfach digital über Just-on-web einseh.

 

Melden Sie sich an, um einen Antrag einzureichen oder lesen Sie mehr über den Online-Dienst, den Sie brauchen.

Nutzen Sie diesen Online-Dienst

Einsicht in Ihre Akte beantragen

 

Einsicht in Ihre Akte beantragen

Was können Sie hier tun?

Ihre Gerichtsakte des Strafgerichts einsehen

Hier können Sie den Zugriff auf Ihre Gerichtsakte beantragen, indem Sie u. a. Ihre Daten, Ihre Nationalregisternummer und Ihre Eigenschaft angeben. Nach erfolgter Genehmigung können Sie die Akte online einsehen.

 

Zurzeit ist dieser Zugang auf bestimmte Akten beschränkt. Alle Fälle von sexueller Gewalt, innerfamiliärer Gewalt oder Mord und Totschlag können digital abgefragt werden. Das ist ab der gerichtlichen Untersuchung bis hin zu etwaigen Rechtsmitteln gegen die Entscheidung des Gerichts möglich.

Beachten Sie, dass der Untersuchungsrichter entscheidet, was Sie mit der Akte tun dürfen. Befindet sich die Akte noch in der gerichtlichen Untersuchungsphase, kann es sein, dass Sie die Akte oder bestimmte Teile davon noch nicht einsehen dürfen. Der Untersuchungsrichter kann auch bestimmen, ob Sie die Akte selbst ausdrucken dürfen, wenn Sie sie einsehen.


Ihr Urteil des Polizeigerichts oder des Friedensgerichts einsehen

Urteile oder gerichtliche Entscheidungen sind offizielle Entscheidungen des Gerichts über Ihren Fall. Wenn ein Urteil ergangen ist, erhalten alle Parteien innerhalb von fünf Tagen eine Kopie (die Abschrift) dieser Entscheidung.

 

Nicht alle Abschriften sind in digitaler Form verfügbar. Vorerst können Sie die Abschriften von End- und Zwischenurteilen in Strafsachen nur bei den Polizeigerichten (ab 22. November 2021), in Zivilsachen (ab 5. Juni 2023) und bei den Friedensgerichten (ab 1. Januar 2023) einsehen.