Gerichtsakte
Sie möchten ein Dokument in ein Verfahren einbringen, Ihre Gerichtsakte einsehen oder eine Entscheidung abrufen? Das können Sie ganz einfach auf Just-on-web tun. Diese Plattform bündelt alle Online-Dienste des FÖD Justiz.
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Verfügbare Online-Dienste
Dokumente hinterlegen
Zugriff auf eine Akte beantragen
Ihre Gerichtsakte oder verkündete Urteile einsehen
Dokumente hinterlegen
Möchten Sie zusätzliche Informationen in ein bestehendes Zivilverfahren einbringen? (es handelt sich dabei um ein Verfahren zwischen zwei Bürgern) Oder möchten Sie ein neues Verfahren einleiten? Dies kann in vier einfachen Schritten geschehen:
- Melden Sie sich an.
- Identifizieren Sie Ihr Gerichtsverfahren anhand der bekannten Listennummer.
- Wählen Sie die zuständige Einheit und den Ort.
- Laden Sie die gewünschten Dokumente hoch.
Handelt es sich um einen neuen Fall? Dann sollten Sie die einleitende Urkunde unter der spezifischen Listennummer des Gerichts oder des Gerichtshofs, bei dem Sie die Urkunde einreichen, versenden.
Zugriff auf eine Akte beantragen
Haben Sie eine Gerichtsakte bei einem Untersuchungsrichter oder bei einem Strafgericht ? Mit Ihrem Aktenzeichen und den Angaben zum zuständigen Gericht können Sie problemlos online Einsicht in diese Akte beantragen. Nach der Genehmigung durch die zuständige Kanzlei können Sie Ihre Gerichtsakte digital einsehen.
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Ihre Gerichtsakte oder verkündete Urteile einsehen
Wurde der Antrag auf Einsichtnahme in Ihre Akte beim Untersuchungsrichter oder dem Strafgericht genehmigt ? Dann können Sie die Akte auf diese Weise finden. Sie können Ihre Urteile des Polizeigerichts oder des Friedensgerichts einsehen, ohne den Zugang zu beantragen.
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