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Registrieren Sie sich als Sachverständige(r)

Für:
  • Bürger

Möchten Sie gerichtlicher Sachverständiger, vereidigter Übersetzer, Dolmetscher werden? Dann müssen Sie sich in das nationale Register der gerichtlichen Sachverständigen oder das nationale Register der vereidigten Übersetzer, Dolmetscher und Übersetzer-Dolmetscher aufnehmen lassen. Just-on-web führt Sie in wenigen Schritten durch die Erstellung und Einreichung dieses Antrags auf Aufnahme. 

 

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Registrieren Sie sich als alsgerichtlichen Sachverständigen, vereidigter Übersetzer, Dolmetscher oder Übersetzer-Dolmetscher

Was können Sie hier tun?

Aufnahme in das nationale Register für gerichtliche Sachverständige

Das nationale Register der gerichtlichen Sachverständigen und der vereidigten Übersetzer, Dolmetscher und Übersetzer-Dolmetscher enthält alle natürlichen Personen, die ermächtigt sind, in Rechtsverfahren als Sachverständige(r) tätig zu werden. Das Register enthält eine Liste von Sachverständigen, die die geforderten Qualitätskriterien in Bezug auf Fachkompetenz, Ausbildung und Rechtskenntnisse erfüllen.

Seit Dezember 2019 sind die Justizbehörden verpflichtet, Sachverständige aus diesem Register einzusetzen. Ohne Registrierung können Sie nicht als Sachverständige(r) für die Justiz arbeiten.

 

Das nationale Register enthält u. a. die folgenden Daten:

 

  • den Nachnamen des Sachverständigen;
  • die Kontaktdaten;
  • die Fachgebiete des Sachverständigen;
  • die Identifikationsnummer;
  • die Sprachen, in denen man als Sachverständige(r) arbeiten kann.

Aufnahmebedingungen

Um in das nationale Register der gerichtlichen Sachverständigen oder das nationale Register der vereidigten Übersetzer, Dolmetscher und Übersetzer-Dolmetscher aufgenommen zu werden, müssen Sie einige Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind eine natürliche Person(keine juristische Person) und Sie sind Staatsangehöriger der EU oder haben Ihren gesetzlichen Wohnsitz in der EU.
  • Sie sind nicht zu einer Korrektional- oder einer Kriminalstrafe verurteilt worden.
  • Sie können nachweisen, dass Sie über die erforderliche fachliche Kompetenz und die erforderlichen juristischen Kenntnisse verfügen (z. B. Diplom, einschlägige Berufserfahrung, anerkannter Sprachtest und Bescheinigung der Rechtskenntnisse).
  • Sie haben eine ZDU-Nummer, die Sie bei der zentralen Datenbank der Unternehmen beantragt haben. Gegebenenfalls geben Sie die Nummer der VoG oder des Unternehmens an, in der bzw. dem Sie arbeiten.
  • Sie stellen sich den Behörden zur Verfügung, die Ihre Dienste in Anspruch nehmen können, bilden sich in Ihrem Zuständigkeitsbereich weiter und verpflichten sich zu dem vom König aufgestellten Kodex der Standespflichten.
  • Sie zahlen die Aufnahmegebühr (im Jahr 2024-2025 betrug diese 111 Euro).

Verlauf des Aufnahmeverfahrens

Möchten Sie vereidigter Übersetzer, Dolmetscher oder gerichtlicher Sachverständiger werden? Das Aufnahmeverfahren für das nationale Register der gerichtlichen Sachverständigen bzw. für das nationale Register der vereidigten Übersetzer, Dolmetscher und Übersetzer-Dolmetscher umfasst einige wichtige Schritte:

  1. Sie stellen einen Aufnahmeantrag mit allen erforderlichen Informationen und Nachweisen über Just-on-web.
  2. Der Dienst „Nationales Register“ wird Ihren digitalen Antrag überprüfen und gegebenenfalls zusätzliche Informationen anfordern. Außerdem fordern die Mitarbeiter dieses Dienstes die Justizbehörden auf, eine Leumundsuntersuchung durchzuführen und die Akte für den Aufnahmeausschuss zusammenzustellen.
  3. Der Aufnahmeausschuss berät den Minister der Justiz über Ihren Antrag. Der Ausschuss prüft, ob Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, z. B. in Bezug auf Leumund, Wissen und berufliche Kompetenz.
  4. Wenn der Minister der Justiz Ihrer Aufnahme zustimmt, erhalten Sie eine Einladung zur Eidesleistung vor dem Berufungsgericht.
  5. Sie erhalten eine Identifikationsnummer und einen Dienstausweis.
  6. Der Dienst „Nationales Register“ aktiviert Ihr Profil für einen Zeitraum von sechs Jahren. Die Amtszeit kann anschließend um den gleichen Zeitraum verlängert werden.